Download
Vereinssatzung und Gewässerordnung
Satzung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 440.7 KB
Download
Fangliste Vereinsgewässer
Fangliste Formular.pdf
Adobe Acrobat Dokument 826.0 KB

Verhaltenskodex

Bitte verhaltet Euch an unseren Gewässern so wie auch Ihr es auch von anderen erwartet und seid Vorbild für die Jugend! Folgende Punkte bitte stets beachten:

  • Angelplatz sauber verlassen und eigenen Müll wieder mitnehmen bzw. in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen!
  • Nicht auf den Grünflächen oder landwirtschaftlichen Flächen parken! Das Gelände der Westendorfer Weiher darf nur zur Gewässerpflege oder zum Be- und Entladen befahren werden!
  • Fische mit dem Kescher dem Gewässer entnehmen!
  • Gefangene Fische nicht mehr zurücksetzen sondern sofort waidgerecht töten und verwerten (Ausnahme untermaßige Fische, Fische in der Schonzeit oder gefährdete Fischarten die unverletzt und laichfähig sind)!
  • Fische nicht am Gewässer ausnehmen!
  • Während der Badesaison haben an den Badeweihern (Sportplatzweiher, Ellgau) Badegäste Vorrang!
  • Campen ist nur mit Genehmigung der örtlichen Gemeindeverwaltungen bzw. der Vorstandschaft erlaubt!
  • Offenes Feuer ist generell an allen Gewässern verboten, Ausnahme nur mit Feuerschale, Grillgeräten oder an speziell ausgewiesenen Feuerstellen!
  • Während der Raubfischschonzeiten bis zum 1. Mai ist das Verwenden von Kunstködern oder Köderfisch, außer Fliege, an allen Weihern nicht gestattet. Die Sperrzeiten an den Gewässern sind strikt zu befolgen (siehe unten)!
  • Einhaltung der Schonmaße und Schonzeiten!
  • Es darf nur mit einer Raubfischangel gefischt werden!

 

Beschränkungen und Sperrzeiten

  • Bitte hier die Vereinsschonmaße und Schonzeiten auf der Jahreskarte / Tageskarte an den Gewässern beachten!
  • Aufgrund von Besatzmaßnahmen können kurzfristig Gewässer gesperrt werden. Bitte Beschilderung an den Gewässern beachten!
  • Es gelten generell die Beschränkungen in unserer Gewässerordnung
  • Die Laichschonstätten an der Schmutter (die zwei ausgebaggerten Altwasser) sind vom 15.02. bis 31.05. für jegliche Befischung gesperrt!
  • Der Ellgauer Weiher ist vom 15.02. bis einschließlich 15.03. für jegliche Befischung gesperrt!
  • Der Sportplatzweiher und Schallerweiher sind vom 01.04. bis einschließlich 31.04. für jegliche Befischung gesperrt!

Interessante Links